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NEWS RUND UM DAS UNTERNEHMEN

News rund um unser Unternehmen

es ist nicht immer einfach exakt den Fuhrpark auszuwählen um den Erfordernissen gerecht zu werden. Für den Umzug des Inventars aus den Kanzleien des Bezirksgerichtes Linz - Land mussten wir unsere "Kleinsten" Lkw aus der Schublade holen.

 

Aktuelle News:

Vorsicht Falle (Umzugs) Botendienste holen auf, manche leider im negativen Sinn.

Aufträge vom Österreichischen Außenministerium erhält ausschließlich ein Spediteur "um jeden Preis"

Europa Umzugsfernverkehr 2007, SAMMEL- UND LINIENVERKEHRE ab 1.1.2007

bis auf wenige Linien (SAMMELVERKEHRE) die wir noch selbst betreuen, setzen wir für den Linien und Umzugsgut Sammel' Europa-Fernverkehr ab 1.1.2007 Frachtführer (Vertragspartner) ein. Dieser Schritt wurde notwendig um auch zukünftig konkurrenzfähige Offerte (bzw. der Konkurrenz angepasste Offerte, die längst auf Frachtführer umgestellt haben) anbieten zu können. Die Sendungen innerhalb Europa, ausgenommen Österreich Sammelverkehre, werden von ortsansässigen Partnerspeditionen entweder vorgeholt oder zugestellt. Die in Österreich ankommenden und abgehenden Umzugsgüter werden nach wie vor durch uns betreut. Komplett Umzüge werden wie bisher durch unser Personal Fach und Sachgerecht innerhalb Europa ausgeführt.

Ein klappriger Lkw mit Planen aufbau, Nutzlast 600 kg - Botendienste als Umzugsunternehmen

Zurzeit schießen außergewöhnlich viele "Umzugs- Unternehmen" empor. Zumeist handelt sich dabei um Unternehmen die das Botendienstgewerbe (600 kg. Nutzlast) inne haben. In den Inseraten übertreffen sich dabei: die fleißigen Amseln bis zur fleißigen Zirpe. Der "Profi und der Fachmann" kommen dabei auch nicht zu kurz.  Eine außergewöhnlich günstige Preisgestaltung inklusive Kartons und Tischler wird im Zuge dessen (auch am Wochenende) angeboten. Bedauerlicherweise sind auch ein paar schwarze Schafe darunter. Zu Ihrem Schutz ein paar gesetzeskonforme Hinweise: Mündliche Vereinbarungen / Zusagen sind kein Beweismittel: fordern Sie auf jeden Fall eine schriftliche Offerte, bei Auftragserteilung einen Umzugsvertrag vom Unternehmen an, worin der Firmenname, der Standort sowie alle vereinbarten Dienstleistungen, wie Kartons, Tischler usw. = der gesamte Hausrat vom Keller bis hin zum Dachboden, Garage, Gartenmöbel, Zimmerpflanzen usw. als Pauschale bzw. Festpreis verankert sind. Achten Sie darauf, dass alle Neben und Unterwegs kosten, Klavier- Personal - Stockwerkzulagen und Fixe Taxe  mit einbezogen sind, sowie der Passus: Versicherungsschutz (MSVS = Möbelspeditionsversicherung oder Transportversicherung in der Höhe von = Eindeckungssumme) gedeckt durch Transport- bzw. Frachtführer. Hausratsversicherungen decken keine Schäden im Zuge des Umzugs ab.

Preisgestaltung: es könnte Ihnen ansonsten so ergehen,  wie uns geschildert wurde, dass aus einer ursprünglichen unglaublich günstigen Preisgestaltung (im Zug der Besichtigung) von 450,00 Euro für einen Minimalumzug im Zuge der Übersiedlung 1200,00 Euro daraus gemacht wurden. Wir haben für diesen Umzug zum Vergleich eine Offerte in der Höhe von 800,00 Euro (Dauer geschätzt durch uns 6 Stunden, Standardmannschaft = Möbel Koffer Lkw mit 3 Facharbeiter, davon ein Möbelmonteur) netto gelegt. Der Fantasie der schwarzen Schafe unter dieser neuen Firmengruppe "Umzug" um Umsatzsteigerungen zu erzielen sind keine Grenzen gesetzt: Aufzahlung für Pflanzen, für Inventar aus Keller, Garage, Gartenmöbel, Klavier, Stockwerk, Personal, Tischler und Material, Zimmerpflanzen usw. Als Druckmittel zur "freiwilligen Nach bzw. Aufzahlung" wird Ihr Umzugsgut das am Lkw verladen ist verwendet. Entweder Sie zahlen den Aufpreis oder es wird nicht entladen! Dies ist nur eines von zahlreichen Beispielen.

Rechnungslegung (das Rechnungslegungsgesetz gilt für alle Unternehmer): Sie sind nur dann verpflichtet eine Rechnung entweder in Bar oder mittels Überweisung zu begleichen, wenn Sie im Gegenzug eine korrekte Faktura erhalten worin: Unternehmer, voller Firmenwortlaut, Adresse, die Umsatzsteuer Identifikations- Nummer (ATU..) = USTID Nr.:, der MWST Anteil separat ausgeworfen, angeführt werden. Lassen Sie sich keinesfalls auf eine Begleichung der Rechnung "ohne MWSt." ein. Sie sind damit dem Unternehmer völlig ausgeliefert: kein Beleg, kein Rechtsanspruch, in welcher Form auch immer.

Bezahlen Sie erst dann die Dienstleistung, wenn der Umzug zur vollsten Zufriedenheit fertig gestellt wurde, weder vor Umzugsausführung, noch vor der Entladung. Achten Sie darauf, dass vor der Bezahlung eine Kopie der Rechnung des Beleges an Sie übergeben wird. Ohne Aushändigung einer Kopie des Beleges / Rechnung auf keinen Fall die Bezahlung durchführen. Sie verlieren damit jeglichen Rechtsanspruch!  Werden am Beleg = Quittung, Rechnung weder oben angeführte Daten noch die USTID Nummer angeführt keinesfalls die Rechnung begleichen. Erst nach Vorlage einer rechtsgültigen Faktura mit allen Details und der USTID NR.: wird der Rechnungsbetrag inkl. / exkl. MWSt. fällig (siehe RLG, Auskunft erteilt darüber das zuständige Finanzamt).

Ebenso sollten Sie keine Rechnung zahlen, wenn Schäden am Umzugsgut aufgetreten sind. Begleichen Sie erst dann die Faktura, sobald Ihnen das Eintrittschreiben des Versicherers zur Schadensregulierung vorliegt.

Überprüfen des Unternehmens: das Unternehmen (ob, angemeldet = existent) überprüfen können Sie anhand des Links der Wirtschaftskammer www.wko.at (Firmen von A bis Z). Die USTID Nr.: beim Finanzamt.

Haftung: jeder ordentliche Kaufmann (Geschäftsmann, Botendienst, Transportunternehmer, Spediteur usw.) haftet gegenüber seinen Kunden. Auch z.B. für eine  fleißige Amsel ist ein unternehmerseitiger Versicherungsschutz dem anvertrauten Gut gegenüber obligatorisch. D.h. der Unternehmer muss eine ausreichende, dem Wert der zu transportierenden Güter (in diesem Fall Umzugsgüter) gleichgestellten Versicherungsschutz in Form entweder eines Möbelspeditionsversicherungsschein (MSVS) oder einer Transportversicherungspolizze (gem. AÖTB) Versicherungs- Polizze dem Kunden (Auftraggeber) gegenüber vorweisen können. Ohne Nachweis eines Versicherungsschutzes ist eine Regulierung im Schadensfall ausgeschlossen. Siehe HGB (Handelsgesetzbuch), unseren Link: ABGB.  Achten Sie auch auf die Geschäftsbedingungen die das Unternehmen anführt (z.B. wir arbeiten aufgrund der..). Unterschreiben Sie auf keinem Fall selbst gebastelte Geschäftsbedingungen. Grundsätzlich gelten zwischen einem Privatkunden und Unternehmen das ABGB und das Konsumentenschutzgesetz als vereinbart. Im Streitfall wenden Sie an die AK / Konsumentenschutz.

Die Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AöSp), die ATL (Allgemeine Bedingungen für das Lastfuhrwerksgewerbe) = HGB werden zumeist vor Gericht als Vertragslage zwischen Privatkunden und Umzugs- Unternehmer als nicht zulässig gewertet.

Hinweise: Anzahlungen sind in unserer Branche nicht üblich. Ebenso darf für Transporte in Drittländer: zum Beispiel Schweiz keine MWSt. in Rechnung gestellt werden. Transporte in Drittländer  (= in Länder die nicht der EU zugehörig sind) sind und waren immer MWSt. frei.  Dies gleichzeitig als Information zur zukünftigen Vorgangsweise für die fleißigen.. Steyregger Kollegen. Nähere Details: siehe unser Link ABGB. 

Personal: stellen Sie beim Eintreffen der Mannschaft fest, dass es sich dabei  um Sach- und Fachunkundiges Personal handelt, Sie Bedenken haben, der Schutz Ihres Umzugsgutes gefährdet ist,  schicken Sie die gesamte Mannschaft wieder weg. Es entstehen dadurch keinerlei Kosten. Bei vor Ort Streitigkeiten mit dem Unternehmen rufen Sie am Besten die KIAB = Zollamt Kontrolle der Dienstnehmer (0732 / 76 05-5161) zur Unterstützung. Vermissen Sie bei der Entladung Wertgegenstände, wenden Sie sich solange die Mannschaft noch vor Ort ist an nächste Polizeidienststelle. Treten gravierende Schäden auf dokumentieren Sie dies mittels Fotos.

Dazu noch eine Faustregel: ein ordentlich angemeldeter Facharbeiter verdient ca. 10,00 Brutto (laut Kollektivvertrag) in der Stunde, rechnet man die Lohnabgaben (Urlaub usw.) dazu liegt der Selbstkostenpreis des Arbeiters per Stunde bei ca. 21,50, ein Tischler bei ca. 30,00 Euro. Verspricht daher jemand bei Ihrem Umzug geschätzter Umzugsdauer von ca. 8 Arbeitstunden, vier Arbeiter davon einen Tischler und Lkw um 500,00 einzusetzen, wobei die Selbstkosten des Personals rund 700,00 bis 800,00 Euro, ohne Lkw, ohne Kartons und ohne einen Cent Verdienst des Unternehmers betragen, raten wir zur äußersten Vorsicht.

Zurzeit annonciert z.B. ein Unternehmen: Möbel Lkw und 2 Mann per Stunde 39,00 Euro anstatt 69,00. Dass, hierbei kein Fachpersonal eingesetzt werden kann  (eher ein paar unangemeldete Hilfsarbeiter) sollte Ihnen von Anfang an bewusst sein.

Zweckmäßiger (denken Sie dabei an den Schutz und Wert Ihres Gutes) und garantiert stressfrei (ohne jeglichen Ärger) ist es für Sie , wenn Sie von vornherein Ihr Umzugsgut einem seriösen, fachkundigem  Unternehmen  anvertrauen.

Josef Bachmaier


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