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Zurzeit
schießen außergewöhnlich viele "Umzugs- Unternehmen"
empor. Zumeist handelt sich dabei um Unternehmen die das
Botendienstgewerbe (600 kg. Nutzlast) inne haben. In den
Inseraten übertreffen sich dabei: die fleißigen Amseln
bis zur fleißigen Zirpe. Der "Profi und der Fachmann"
kommen dabei auch nicht zu kurz. Eine außergewöhnlich
günstige Preisgestaltung inklusive Kartons und Tischler
wird im Zuge dessen (auch am Wochenende) angeboten.
Bedauerlicherweise sind auch ein paar schwarze Schafe
darunter. Zu Ihrem Schutz ein paar gesetzeskonforme
Hinweise:
Mündliche
Vereinbarungen / Zusagen sind kein Beweismittel: fordern
Sie auf jeden Fall eine schriftliche Offerte, bei
Auftragserteilung einen Umzugsvertrag vom
Unternehmen an, worin der Firmenname, der Standort sowie
alle vereinbarten Dienstleistungen, wie Kartons,
Tischler usw. = der gesamte
Hausrat vom Keller bis hin zum Dachboden, Garage,
Gartenmöbel, Zimmerpflanzen usw. als Pauschale bzw.
Festpreis verankert sind. Achten Sie darauf, dass alle
Neben und Unterwegs kosten, Klavier- Personal -
Stockwerkzulagen und Fixe Taxe mit einbezogen sind, sowie der
Passus: Versicherungsschutz (MSVS =
Möbelspeditionsversicherung oder Transportversicherung
in der Höhe von = Eindeckungssumme) gedeckt durch
Transport- bzw. Frachtführer.
Hausratsversicherungen decken keine Schäden im Zuge des
Umzugs ab.
Preisgestaltung: es könnte Ihnen ansonsten so ergehen,
wie uns geschildert wurde, dass aus einer ursprünglichen
unglaublich günstigen Preisgestaltung (im Zug der
Besichtigung) von 450,00 Euro für einen Minimalumzug im Zuge der Übersiedlung 1200,00
Euro daraus gemacht wurden. Wir haben für diesen Umzug
zum Vergleich eine Offerte in der Höhe von 800,00 Euro
(Dauer geschätzt durch uns 6 Stunden, Standardmannschaft
= Möbel Koffer Lkw mit 3 Facharbeiter, davon ein
Möbelmonteur) netto gelegt. Der Fantasie der schwarzen
Schafe unter dieser neuen Firmengruppe "Umzug" um
Umsatzsteigerungen zu erzielen sind keine Grenzen gesetzt: Aufzahlung für Pflanzen,
für Inventar aus Keller, Garage, Gartenmöbel,
Klavier, Stockwerk, Personal, Tischler und Material, Zimmerpflanzen usw. Als Druckmittel zur "freiwilligen
Nach bzw. Aufzahlung" wird Ihr Umzugsgut das am Lkw verladen ist
verwendet. Entweder Sie zahlen den Aufpreis oder es wird
nicht entladen! Dies ist nur eines von zahlreichen
Beispielen.
Rechnungslegung (das Rechnungslegungsgesetz gilt für
alle Unternehmer):
Sie sind nur dann verpflichtet eine Rechnung entweder in
Bar oder mittels Überweisung zu begleichen, wenn Sie im
Gegenzug eine korrekte Faktura erhalten worin:
Unternehmer, voller Firmenwortlaut, Adresse, die
Umsatzsteuer Identifikations- Nummer (ATU..) = USTID
Nr.:, der MWST Anteil separat ausgeworfen, angeführt
werden. Lassen Sie sich keinesfalls auf eine
Begleichung der Rechnung "ohne MWSt." ein. Sie sind
damit dem Unternehmer völlig ausgeliefert: kein Beleg,
kein Rechtsanspruch, in welcher Form auch immer.
Bezahlen Sie
erst dann die Dienstleistung, wenn der Umzug zur
vollsten Zufriedenheit fertig gestellt wurde, weder vor
Umzugsausführung, noch vor der Entladung. Achten
Sie darauf, dass vor der Bezahlung eine Kopie der
Rechnung des Beleges an Sie übergeben wird. Ohne Aushändigung einer Kopie des
Beleges / Rechnung auf keinen Fall die Bezahlung
durchführen. Sie verlieren damit jeglichen
Rechtsanspruch! Werden am Beleg = Quittung,
Rechnung weder oben angeführte Daten noch die USTID
Nummer angeführt keinesfalls die Rechnung begleichen. Erst nach Vorlage
einer rechtsgültigen Faktura mit allen Details und der USTID NR.: wird der Rechnungsbetrag inkl. /
exkl. MWSt. fällig
(siehe RLG, Auskunft erteilt darüber das zuständige
Finanzamt).
Ebenso sollten Sie keine Rechnung zahlen,
wenn Schäden am Umzugsgut aufgetreten sind. Begleichen
Sie erst dann die Faktura, sobald Ihnen das
Eintrittschreiben des Versicherers zur
Schadensregulierung vorliegt.
Überprüfen des Unternehmens: das Unternehmen (ob,
angemeldet = existent) überprüfen können Sie anhand des
Links der Wirtschaftskammer
www.wko.at (Firmen von A bis Z). Die USTID Nr.: beim
Finanzamt.
Haftung:
jeder
ordentliche Kaufmann (Geschäftsmann, Botendienst,
Transportunternehmer, Spediteur usw.) haftet gegenüber seinen Kunden.
Auch z.B. für eine fleißige Amsel ist ein
unternehmerseitiger Versicherungsschutz dem anvertrauten Gut gegenüber
obligatorisch. D.h. der Unternehmer muss eine
ausreichende, dem Wert der zu transportierenden Güter
(in diesem Fall Umzugsgüter) gleichgestellten
Versicherungsschutz in Form entweder eines Möbelspeditionsversicherungsschein
(MSVS) oder einer Transportversicherungspolizze (gem.
AÖTB) Versicherungs- Polizze dem Kunden (Auftraggeber) gegenüber vorweisen können. Ohne Nachweis
eines Versicherungsschutzes ist eine Regulierung im
Schadensfall ausgeschlossen. Siehe HGB
(Handelsgesetzbuch), unseren Link: ABGB. Achten Sie auch
auf die Geschäftsbedingungen die das Unternehmen anführt
(z.B. wir arbeiten aufgrund der..). Unterschreiben Sie
auf keinem Fall selbst gebastelte Geschäftsbedingungen.
Grundsätzlich
gelten zwischen einem Privatkunden und Unternehmen das
ABGB und das Konsumentenschutzgesetz als vereinbart. Im
Streitfall wenden Sie an die AK / Konsumentenschutz.
Die
Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AöSp),
die ATL (Allgemeine Bedingungen für das
Lastfuhrwerksgewerbe) = HGB werden zumeist vor Gericht als
Vertragslage zwischen Privatkunden und Umzugs-
Unternehmer als nicht
zulässig gewertet.
Hinweise: Anzahlungen sind in unserer Branche nicht
üblich. Ebenso darf für Transporte in
Drittländer: zum
Beispiel Schweiz keine MWSt. in Rechnung gestellt
werden. Transporte in Drittländer (= in Länder die
nicht der EU zugehörig sind) sind und waren immer MWSt.
frei. Dies gleichzeitig als Information zur
zukünftigen Vorgangsweise für die fleißigen.. Steyregger
Kollegen. Nähere Details: siehe unser Link ABGB.
Personal: stellen Sie beim Eintreffen der Mannschaft
fest, dass es sich dabei
um Sach- und Fachunkundiges
Personal handelt, Sie Bedenken haben, der Schutz
Ihres Umzugsgutes gefährdet ist,
schicken Sie die gesamte Mannschaft wieder weg.
Es entstehen dadurch keinerlei Kosten. Bei vor Ort Streitigkeiten
mit dem Unternehmen rufen Sie am Besten die KIAB = Zollamt
Kontrolle der Dienstnehmer (0732 / 76 05-5161)
zur Unterstützung.
Vermissen Sie bei der Entladung Wertgegenstände, wenden
Sie sich solange die Mannschaft noch vor Ort ist an
nächste Polizeidienststelle. Treten gravierende Schäden
auf dokumentieren Sie dies mittels Fotos.
Dazu noch eine Faustregel: ein ordentlich angemeldeter
Facharbeiter verdient ca. 10,00 Brutto (laut
Kollektivvertrag) in der Stunde,
rechnet man die Lohnabgaben (Urlaub usw.) dazu liegt der
Selbstkostenpreis des Arbeiters per Stunde bei ca.
21,50, ein Tischler bei ca. 30,00 Euro. Verspricht daher
jemand bei Ihrem Umzug geschätzter Umzugsdauer von ca. 8 Arbeitstunden, vier Arbeiter davon einen Tischler
und Lkw
um 500,00 einzusetzen, wobei die Selbstkosten des
Personals rund 700,00 bis 800,00 Euro, ohne Lkw, ohne
Kartons und ohne einen Cent Verdienst des Unternehmers
betragen, raten wir zur äußersten Vorsicht.
Zurzeit annonciert z.B. ein Unternehmen: Möbel Lkw und 2
Mann per Stunde 39,00 Euro anstatt 69,00.
Dass, hierbei kein Fachpersonal eingesetzt werden kann
(eher ein paar unangemeldete Hilfsarbeiter) sollte Ihnen
von Anfang an bewusst sein.
Zweckmäßiger (denken Sie dabei an den Schutz und Wert Ihres Gutes)
und garantiert stressfrei (ohne jeglichen Ärger) ist es
für Sie , wenn Sie von
vornherein Ihr Umzugsgut einem seriösen, fachkundigem
Unternehmen anvertrauen.
Josef Bachmaier |